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ZPO � 292 Gesetzliche Vermutungen

ZPO � 292 Gesetzliche Vermutungen

[ Auszug: Stellt das Gesetz f�r das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zul�ssig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vors ... ]